Wenn eine dänische Urkunde im Ausland vorgelegt werden soll, muss sie oft legalisiert werden. Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift auf einer Urkunde. Die Legalisation selbst besteht aus einem Stempel (Apostille) und einer Unterschrift.
Das Legalisationsbüro ist an den folgenden dänischen Feiertagen geschlossen:
Freitag 4. MaiDonnerstag 17. MaiMontag 28. MaiDienstag 5. Juni
Eine Legalisation hat nichts mit dem Inhalt einer Urkunde zu tun und ist somit keine Bescheinigung dafür, dass der Inhalt korrekt ist. Durch die Legalisation wird ausschließlich die Echtheit der Unterschrift bescheinigt.
Bei den meisten Urkunden genügt seit dem 01.01.2007 eine einzige Legalisation durch das Ministerium des Äußeren.
Vor der Legalisation durch das Ministerium des Äußeren muss eine bürgerliche Heiratsurkunde somit nicht mehr durch das Ministerium für Inneres und ein Abschlusszeugnis nicht mehr durch das Bildungsministerium legalisiert werden.
Um legalisiert werden zu können, muss die Urkunde mit der Originalunterschrift der Behörde versehen sein, die sie ausgestellt hat. Kann die Unterschrift anerkannt werden, wird die Urkunde mittels eines Stempels und einer Unterschrift legalisiert.
Urkunden, die legalisiert werden sollen, dürfen in vielen Fällen höchstens 3 Monate alt sein. Dies gilt z. B. für Geburts- und Taufscheine, kirchliche Heiratsurkunden, Auszüge vom Einwohnermeldeamt, Führungszeugnisse und ärztliche Atteste. Standesamtliche Heiratsurkunden dürfen gern mehr als 3 Monate alt sein.
Urkunden, die legalisiert werden sollen, können per Post gesendet werden, und zwar an die Adresse:
UdenrigsministerietLegaliseringenAsiatisk Plads 2DK-1448 Kopenhagen K
Unbedingt einen adressierten Rückumschlag und eine Quittung für die Überweisung der Gebühren beifügen. Bitte auch Kontakttelefonnummer angeben. Das Ministerium des Äußeren legalisiert die Urkunden und sendet sie innerhalb von 5-6 Werktagen zurück.
Für persönliche Anfragen ist das Legalisationsbüro, Asiatisk Plads 2 B, DK-1448 København K, werktags von 09:00 - 13:00 Uhr geöffnet, donnerstags ebenfalls von 14:00 - 16:00 Uhr.
Werden höchstens 6 Urkunden spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit abgegeben, dürften sie noch während der Wartezeit legalisiert werden. Größere Mengen von Urkunden müssen im Ministerium hinterlassen werden und können in der Regel am nächsten Tag abgeholt werden. Bei Abgabe eines frankierten Rückumschlags können die legalisierten Urkunden auch an eine gewünschte Adresse gesendet werden.
Das Ministerium des Äußeren erhebt eine Gebühr in der Höhe von DKK 185,- pro Legalisation/Beglaubigung. Die Legalisation von einer Urkunde in doppelter Ausfertigung generiert 2 Gebühren.
Bei persönlichen Anfragen am Schalter kann die Zahlung bar in dänischen Kronen oder mit der Zahlkarte "Dankort" erfolgen. Fremdwährungen und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Werden Urkunden per Post gesendet, muss der Betrag per Bank oder per Giro überwiesen werden (unbedingt eine Quittung beifügen). Bargeld darf NICHT per Post geschickt werden. Sollen die Urkunden ins Ausland zurückgesendet werden, werden zusätzlich DKK 90,- für Portokosten per Einschreiben, bzw. DKK 15,- für Portokosten per Normalpost erhoben. Bitte die gewünschte Versandmethode angeben.
Der Betrag kann auch in Euro überwiesen werden - Gesamtsumme EURO 37,- für eine Legalisation mit Rückversand per Einschreiben, bzw. Gesamtsumme EURO 27,- für eine Legalisation mit Rückversand per Normalpost.
Wir returnieren nicht Dokumente per Kurier-Service.
Danske BankGirostroeget 10800 Hoeje TaastrupBankleitzahl: 0216Kontonummer: 4069066364IBAN: DK2402164069066364BIC/SWIFT: DABADKKK
Registrierungs-Nummer: 1199Kontonummer: 3001806
Der Apostille-Stempel ist zweisprachig Dänisch-Englisch. Da das Ministerium des Äußeren nur eine Version der Apostille benutzen darf, können wir nicht mehr anbieten, Urkunden z. B. mit Vermerken in französischer oder spanischer Sprache zu versehen.
UdenrigsministerietLegaliseringenAsiatisk Plads 2DK-1448 København K
Tel.: +45 33 92 12 33Fax: +45 33 92 01 38E-Mail: legalisering@um.dk
Für persönliche Anfragen Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr geöffnet, donnerstags ebenfalls 14.00 - 16.00 Uhr.Telefonisch erreichen Sie uns Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 14:00 - 16:00 Uhr.
Tel.: +45 33 92 12 33Fax: +45 33 92 01 38Legalisering@um.dk