Überblick der wichtigsten Regeln:
- Autos und Motorräder müssen rund um die Uhr das Abblendlicht eingeschaltet haben
- Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage ist während der Fahrt verboten
- Die Promillegrenze beträgt 0,5
- Keine Autobahn- oder Mautgebühren, außer an den Brücken über den Storebælt und Øresund
- Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (sog. Haifischzähne) bedeuten "Vorfahrt beachten!"
- An Rastplätzen darf übernachtet (geschlafen), jedoch nicht kampiert werden
- Ein Warndreieck muss mitgeführt werden
Da Dänemark und Deutschland der internationalen Verkehrskonvention beigetreten sind, darf der Inhaber eines gültigen Führerscheines die Art von Fahrzeug in Dänemark fahren, zu der er laut den heimischen Regeln berechtigt ist. Die grüne Versicherungskarte ist nicht erforderlich, da die gesetzliche Haftpflichtversicherung auch in Dänemark gilt. Der Versicherungsnachweis kann bei einem Verkehrsunfall jedoch zeitraubende Ermittlungen ersparen. Ihr eigener Auto-Club kann Ihnen mit einer etwaigen entsprechenden Versicherung behilflich sein. Caravans können zoll- und steuerfrei nur zusammen mit dem Personenwagen eingeführt werden. Sie müssen registriert sein und Nummernschild und Nationalitätenzeichen tragen. Aus der Haftpflichtversicherung muss deutlich hervorgehen, dass sie auch für das Anhängerfahrzeug gilt.
Der Sicherheitsgurt ist für alle Mitfahrenden über 3 Jahre vorgeschrieben, wenn das Auto damit versehen ist. Dies gilt auch für Beifahrer auf dem Rücksitz, wenn das Auto mit Rücksitzgurten versehen ist. Kinder, die kleiner als 135 cm sind, müssen in einem Kindersitz oder auf einer entsprechenden Sitzerhöhung mitfahren.
Spike-Reifen sind in Dänemark nicht erforderlich. Wenn das Kraftfahrzeug damit versehen ist, dürfen sie nur im Zeitraum vom 1. November bis 15. April verwendet werden - und nur dann, wenn alle vier Räder damit versehen sind.
Motorradfahrer sind zum Tragen eines Sturzhelms verpflichtet. Hänger und Hängegerät sind für Motorräder gestattet, für Mopeds aber nicht.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel benutzt werden.
Beim Fahrspurwechsel auf Autobahnen muss der Blinker verwendet werden.
Das Warnblinklicht muss eingeschaltet werden, wenn eine gefährliche Situation auf der Autobahn zu erwarten ist.
Das Fahren von Quad oder ATV ist in Dänemark auf den Straßen erlaubt. Dafür ist das Tragen eines Helms erforderlich.
Höchstgeschwindigkeit
Autobahnen
- 130 km/h* auf gewissen Autobahn-Strecken
- PKW und Motorrad mit Anhänger/Wohnwagen, LKW und Busse: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
- Auf bestimmten, ausgewählten und entsprechend ausgeschilderten Autobahnstrecken gibt es für leichtere Lastzüge ein Überholverbot in der Zeit von 6-18 Uhr (Montag-Freitag)
- Das Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen hat gewisse Ausnahmen. Auf besonders gefährlichen Strecken oder direkt um die größeren Städte herum liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h*.
Andere Straßen
- 80 km/h* für PKW und Busse
- PKW und Motorrad mit Anhänger/Wohnwagen & LKW: 80 km/h.
Innerhalb Ortschaften
- 50 km/h* (erkennbar am weißen Schild mit Stadtsilhouette). Bitte bemerken Sie, dass LKW und PKW mit Anhänger/Wohnwagen und Busse in Ortschaften 50 km/h nicht überschreiten dürfen, auch wenn die örtliche Beschilderung eine höhere Geschwindigkeit gestattet
* es sei denn, eine niedrigere/höhere Begrenzung ist ausgeschildert.
Auch geringe Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit werden an Ort und Stelle mit hohen Geldstrafen belegt. Ausländer sind keine Ausnahme - wer nicht zahlen kann, muss das Fahrzeug bei der Polizei hinterlassen. Bußgeldbescheide können, unabhängig von der Höhe des Bußgeldes, auch in Deutschland vollstreckt werden.
Parken und Halten
Parken oder Halten ist grundsätzlich an der rechten Fahrbahnseite erlaubt, aber auf Landstraßen und Autobahnen untersagt.
Unter den folgenden Umständen ist Halten oder Parken ebenfalls untersagt:
- bei durchgezogenen Streifen und wenn der Abstand von der Markierung bis an das Auto weniger als 3 Meter beträgt
- bei einem Abstand von weniger als 10 Metern vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt
- auf Radwegen und in Fußgängerübergängen
- an Bushaltestellen, an denen der Bordstein gelb lackiert ist, oder, wenn dies nicht der Fall ist, innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vom Bushaltestellenschild
Widerrechtliches Parken führt eine Geldstrafe mit sich. Die Polizei kann das Fahrzeug auf Rechnung des Besitzers abschleppen lassen.
Auf Parkverbotsschildern kann durch Zusatztafeln bekannt gemacht werden, wann zeitlich begrenztes Parken gestattet ist. Schwarze oder weiße Zahlen bedeuten montags bis freitags, und eingeklammerte Zahlen bedeuten samstags. Rote Zahlen bedeuten sonn- und feiertags.
Beachten Sie die Parkgebühren und Ablaufzeiten! Die Überwachung ist streng, und es können hohe Strafgebühren fällig werden.
Eine Parkscheibe ist für zeitlich begrenztes Parken vorgeschrieben.
Alkohol und Medikamente
Alkohol und Medikamente am Steuer werden streng bestraft, auch wenn kein Schaden verursacht wird.