Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums.
Das Schengener Abkommen hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums.
Der Schengener Raum umfasst die folgenden Länder: Belgien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer Inseln und Grönland), Deutschland, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ sowie die „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigen NICHT zur visumfreien Einreise nach Dänemark.
Ein Visum, welches nur begrenzt für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde, gilt NICHT für Dänemark und die anderen Schengener Staaten.
Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügt.