Eine vorübergehende Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist allgemein verboten. Personen, die entweder beabsichtigen, sich auf den Färöer Inseln niederzulassen oder bereits dort wohnen, können unter besonderen Voraussetzungen eine Genehmigung für eine permanente Einfuhr erhalten.
Weitere Informationen hierzu sind unter folgender Adresse erhältlich:
Food- and Environmental Agency
Falkavegur 6, 2. hædd,
FO-100 Tórshavn
Tel: +298 356 400
Fax: +298 356 401
http://www.hfs.fo
Einfuhr von Haustieren nach Grönland
Hunde können in die Kommunen Ivigtut, Manütsoq, Nanortalik, Narsaq, Nuuk, Paamiut und Qaqortoq eingeführt werden.
Die Einfuhr des Tieres müssen Sie vorab bei der Wohnsitzkommune beantragen. Wenn die Kommune die Einfuhr genehmigt hat, stellen Sie Ihren Antrag bei der Grönländischen Repräsentation in Dänemark mit folgenden Dokumenten:
- Genehmigung der Kommune
- Nachweis über gültige Tollwutimpfung*, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monaten vor der Einfuhr durchgeführt worden sein muss. Rechtzeitige Nachimpfung ist unmittelbar gültig, dann müssen aber Nachweise über frühere Impfungen vorgezeigt werden.
- Nachweis über Impfungen gegen Hundestaupe und Parvovirose*. Der Hund muss grundsätzlich geimpft und anschließend in Abständen von höchstens 12 Monate wiedergeimpft.
- Gesundheitszeugnis, das frühestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und in dem bestätigt wird, dass der Hund nicht an Krätze (Sarcoptes scabies), Haarbalgmilben oder sonstigen ansteckenden Krankheiten leidet.
- Erklärung des Besitzers, dass der Hund innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise gegen Bandwurm behandelt wird, dass er ab dem Datum der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung bis zur Einreise nach Grönland isoliert von anderen Hunden gehalten wird und dass er nicht nach Grönland eingeführt wird, wenn er während der Isolationszeit Krankheitsanzeichen zeigt.
- Für Weibchen: Nachweis, dass die Hündin sterilisiert ist. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist „Sterilisieren” durch medizinische Behandlung erlaubt.
*= Welpen unter 3 Monaten können ohne Impfung eingeführt werden, wenn ein gültiger Nachweis der Impfung der Mutter vorgezeigt werden kann.
Für Katzen muss eine Ausnahme zur Einfuhr von folgender Behörde erteilt werden:
Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde
Fødevarestyrelsen
Stationsparken 31
2600 Glostrup
Tel. +45 72 27 69 00
Wenn die Ausnahme erteilt worden ist, können Sie Ihren Antrag bei der Grönländischen Repräsentation in Dänemark mit folgenden Dokumenten stellen:
- Erklärung der Wohnsitzkommune in Grönland, dass die Haltung von Katzen am Wohnsitz des Antragstellers in Grönland erlaubt ist.
- Nachweis über gültige Tollwutimpfung*, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monaten vor der Einfuhr durchgeführt worden sein muss. Rechtzeitige Nachimpfung ist unmittelbar gültig, dann müssen aber Nachweise über frühere Impfungen vorgezeigt werden. Kätzchen unter 3 Monaten können ohne Impfung eingeführt werden, wenn ein gültiger Nachweis der Impfung der Mutter vorgezeigt werden kann.
- Gesundheitszeugnis, das frühestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und in dem bestätigt wird, dass die Katze nicht an Ektoparasiten oder sonstigen ansteckenden Krankheiten leidet.
- Erklärung des Besitzers, dass die Katze innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise gegen Bandwurm behandelt wird, dass sie ab dem Datum der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung bis zur Einreise nach Grönland isoliert von anderen Katzen gehalten wird und dass sie nicht nach Grönland eingeführt wird, wenn sie während der Isolationszeit Krankheitsanzeichen zeigt.
Nach der Einfuhr muss die Katze in Grönland am Wohnort registriert werden.
Erlaubnis zur Einfuhr von Hunden/Katzen erfolgt beim Nachweis der obengenannten Punkte bei der folgenden grönländischen Behörde:
Die grönländische Repräsentation
Strandgade 91
1401 København K
Tlf: + 45 32 83 38 00
Fax: + 45 32 83 38 01
Email: [email protected]
https://grl-rep.dk/en/dyr/