In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei Dokumente bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres.
Diese Erklärungen können nicht allein auf einer Einschätzung des Aussehens und des Betragens des Hundes basieren. Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzten ausgearbeitet wurden.
Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein – wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis o.ä.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Polizei in einem ersten Schritt – beispielsweise auf Grund des Aussehens des Hundes oder auf Grund von Informationen des Besitzers oder anderer – nachvollziehbare Gründe anführen muss, dass es sich um einen Hund handelt, der unter das Verbot fällt, bevor die notwendigen Dokumente eingefordert werden können, die belegen, dass der Hund nicht vom Verbot betroffen ist.
Die Polizei kann also nicht Dokumente für die Abstammung des Hundes einfordern, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt, beispielsweise wenn der Hund gar nicht einem verbotenen Hund ähnelt.
Die Polizei wird normalerweise eine Frist setzen, bis zu der die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden müssen. Sollte die Polizei feststellen, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und dass er deswegen eingeschläfert werden muss, erhält der Besitzer zunächst die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Darüber hinaus hat der Besitzer die Möglichkeit, bei der dänischen Polizei gegen die Entscheidung Klage einzureichen. Eine rechtzeitig eingereichte Klage hat dann aufschiebende Wirkung.